Energiegesetz und Klimafonds

Ruedi Blumer

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18. September 2019

Energiegesetz und Klimafonds

Wegen erfreulich stark zunehmender Nachfrage von Fördergeldern für Klimaschutzmassnahmen im Energiebereich (Heizung, Warmwasser, Isolation) beantragte die Regierung einen Nachtragskredit von 9.4 Mio. Dem hat der Kantonsrat in der Septembersession grossmehrheitlich (104:10) zugestimmt. Diese fast einhellige Zustimmung zeigt deutlich, dass diese 9.4 Mio viel zu bescheiden sind und dem Problem der fossilen Energie zu wenig Rechnung trägt.

Nötig ist ein Fonds von 100 Mio um in den nächsten 10 Jahren den Verbrauch von fossilen Energien massiv zu reduzieren

Reichlich spät stellte das Baudepartement fest, dass die 2014 vom Kantonsrat beschlossenen 32.4 Mio für das Energieförderprogramm 2015 – 2020 nicht ausreichen. Es war doch voraussehbar, dass die Klimaerhitzung und der Wille, zu handeln, die Gesuche nach Fördergelder im Gebäudebereich stark ansteigen lässt. Die Regierung müsste sich über diese steigende Nachfrage freuen und die Kredite so bemessen, dass dem Willen zum Energiesparen und substituieren von fossiler Energie Rechnung getragen werden kann. Das Baudepartement jedoch hat unfairerweise per 1. Juli 2019 kurzerhand mehrere Fördermassnahmen plafoniert, kürzt oder gar gestrichen. Das ist ein Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung und dem Baugewerbe.

Für die Jahre 2020 bis 2023 wurde ein Sonderkredit «erneuerbar heizen» von 10 Mio in Aussicht gestellt. Auch das ist viel zu wenig. Mein Antrag auf Verdoppelung hatte aber in der vorberatenden Kommission keine Chance.

Zwingend nötig ist bei der bevorstehenden Beratung des Energiegesetzes, dass der Rat beschliesst, dass bei Neubauten und bei Heizungsersatz in bestehenden Immobilien nur noch fossilfreie Heizungen erlaubt sind. Gut begründete Ausnahmen bleiben vorbehalten.

Die SP-Grüne-Fraktion reichte in der Septembersession eine Motion ein, die die Regierung beauftragt, einen Energiefonds mit einem Volumen von 100 Mio. Franken zu schaffen. Der Fonds soll aus Mitteln des besonderen Eigenkapitals geäufnet werden.

Die Mittel sollen verwendet werden für:

  • den Ersatz von fossilen Heizanlagen durch klimaneutrale Anlagen
  • die Gewinnung von erneuerbaren Energien
  • gezielte Massnahmen zur Energieverbrauchsreduktion

Mit diesen Fondsmitteln können und sollen auch Massnahmen in Verkehr, dem grössten CO2-Verursacher, gefördert und unterstützt werden.