Der Nachtrag zum Steuergesetz, der im Kantonsrat in der Septembersession 2019 beraten wurde, geht auf eine Motion aus dem Jahre 2015 zurück, die die Verfahrensökonomie bei der Grundstückgewinnsteuer verbessern wollte, ohne dabei Steuerausfälle zu produzieren.
In erster Lesung gegen den Widerstand von SP-Grüne gutgeheissen wurde nun aber eine Gesetzesanpassung, die Steuerausfälle von mindestens 8 Mio Franken pro Jahr verursachen wird. Die vorberatende Kommission war noch viel dreister und empfahl dem Rat Geschenke für Grundeigentümer, die jährliche Steuerausfälle von 33 Mio zur Folge gehabt hätten. Von diesen nicht gerechtfertigten Steuergeschenken bei der Grundstückgewinnsteuer profitiert eine kleine Minderheit von weniger als 1000 Eigentümer pro Jahr.
Eine deutliche Mehrheit von gut 60% der Bevölkerung in unserem Kanton sind jedoch Mieterinnen und Mieter. Für sie alle sind diese Steuererleichterungen für ein paar wenige zu Lasten der Mehrheit ein grosser Affront, unverständlich und unverzeihlich. Die EigentümerInnen profitieren seit mehr als 10 Jahren von sinkenden Hypothekarzinsen, während die Mieten in der gleichen Zeit deutlich angestiegen sind. Es ist erschreckend, dass der Kantonsrat, in dem MieterInnen mit der Lupe gesucht werden müssen, derart egoistische Interessenpolitik betreibt und dabei die Mieterinnen vergisst und die Staatsfinanzen schwächt.
Der Entscheid der bürgerlichen Ratsmehrheit ist aus ganzheitlicher Sicht sozial- und finanzpolitisch verantwortungslos.